Der Förderverein
Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Waldschule in allen ihren Belangen.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Waldschule und Weitergabe von Mitteln gemäß
§ 58 (1) Abgabenordnung (AO) an den Träger der Waldschule verwirklicht.
(3) Der Förderverein Waldschule ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Auszug aus der Vereinssatzung v. 14.5.2003